Beitragsordnung
§1
Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
§2
Der Jahresbeitrag für das Jahr des Eintritts in den Verein ist anteilig zu entrichten. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Tag des Folgemonats nach der schriftlichen Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand.
§3
Mitglieder erteilen dem Verein zum Zwecke der Einziehung der Beiträge ein SEPA-Lastschriftmandat, richtet einen Dauerauftrag ein oder bezahlen bei dem/der Schatzmeister/-in in BAR. Eingegangene Zahlungen werden vom Schatzmeister dokumentiert.
§4
Der Beitrag für eine Jahresmitgliedschaft beträgt 120,00 Euro (10,00 Euro pro Monat)
Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 50,00 Euro